Mobile Tierheilpraxis Claudia Friedl

Geht es dem Tier gut, geht es dem Menschen gut!


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB regeln alle Geschäftsbedingungen zwischen Tierheilpraktiker (THP) und Kunde als Behandlungsvertrag gemäß §611 Abs.1 BGB.

Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung meinerseits.

Zum eindeutigen Verständnis habe ich die Bezeichnung "Kunde" stellvertretend für die Bezeichnung "Patientenbesitzer", "Tierhalter" oder Verfügungsberechtigte/r gewählt.

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

Der THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierheilpraktiker aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikt bringen können).

Hierbei bleibt der Honoraranspruch des Tierheilpraktikers für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.


Behandlungsvertrag:

Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit einer Heilung des betreffenden Tieres.

Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden, wie bei jedem Tierarzt auch!!!

Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB.


Haftung des Behandlers und des Halters:

Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind - soweit nach BGB zulässig - ausgeschlossen. Vom Tierheilpraktiker werden überwiegend Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb wird ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert und ist überdies gesetzlich unzulässig.

Der Kunde/Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden.


Mitwirkung des Kunden:

Der Kunde ist angehalten, die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Für Schäden am Tier, die aufgrund falscher Angaben entstehen, kann der THP nicht haftbar gemacht werden. Der Tierheilpraktiker kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder/und lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.


Terminvereinbarungen:

Der THP reserviert vereinbarte Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden. Das vereinbarte oder üblicherweise zu erwartende Honorar ist daher auch bei Nichtverfügbarkeit des Kunden oder einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zahlbar.  Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat mir der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilnummer hinterlassen, werde ich unverzüglich über die Verzögerung informieren.

Die Verpflichtung zur Erfüllung zu verbindlich bestimmten Fristen oder Terminen setzt voraus, dass der Kunde die betreffenden ihm obliegenden Leistungen und Mitwirkungshandlungen erbracht hat. Widrigenfalls verschieben sich die Termine und Fristen entsprechend in angemessenem Umfang. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde sich mit seiner Zahlung in Rückstand befindet, ohne dass es einer Erklärung des THP bedarf. 


Rücktritt bei Hausbesuchen:

Tritt der Kunde bei Ankunft des THP von dem Behandlungsvertrag zurück, werden ihm die entstandenen Aufwandkosten zuzüglich der Kosten für die Behandlung zu diesem Termin in Rechnung gestellt.

Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.


Zahlungsbedingungen:

Der Tierheilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierheilpraktiker und Kunde vereinbart sind, gelten die Gebührensätze der GOT (https://www.bundestieraerztekamme.de/tierhalter/got) bzw. die in der Preisliste aufgeführten Sätze. 

Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.

Vermittelt der Tierheilpraktiker Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen) dann ist der THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. 

In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen.

Der THP wird sich von Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der THP ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der THP von den Beschränkungen des §181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.

Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar an den THP gegen Quittung (als vorläufiger Zahlungsnachweis) zu bezahlen. Eine detaillierte Rechnung bzw. quittierte Rechnung über die Behandlung wird dem Kunden im laufe der nächsten Tage per Email übermittelt. 

Bioresonanz-Analysen sind vor Erstellung der Analyse zu begleichen. Diesbezüglich wird dem Kunden auf dem Postweg oder per Email die Rechnung übermittelt, nach Zahlungseingang wird durch den THP dem Kunden ein Zeitraum bekannt gegeben, wann die Bioresonanz-Analyse erfolgt. Nach der Erstellung der Bioresonanz-Analyse erfolgt ein erstes kostenloses Beratungsgespräch, weitere Beratungen sowie Beratungen per E-mail, SMS, Whats-App oder weitere Messengerdienst-Anfragen werden in Rechnung gestellt.
Dies muss vorher nicht angekündigt werden, da es sich um einen Zeitaufwand und damit
Kostenaufwand handelt. Beratungsgespräche finden persönlich oder auch telefonisch
oder per Whats-App statt.
 

Sofern Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Als Zahlungsziel werden drei Werktage nach Erhalt der Rechnung gesetzt. (§ 271 Abs. 2 BGB)

Der Kunde kommt bei Überschreitung der o.g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug. Der Tierheilpraktiker wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.


Gesetzliche Vorschriften:

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch den THP nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den THP ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist.

Daraus folgt, dass die Tierheilpraktiker-Honorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten. Eine Herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich. Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch den THP ist ausgeschlossen.

Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch die AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom THP empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des THP keinen Einfluss.

Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem THP oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.

Unter dem Gesichtspunkt der freien Wahl der Verkaufsstelle für den Kunden können diese Produkte vom THP in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.


Auskunftspflicht des THP:

Der THP ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.

Der THP führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Patientenakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Ferner kann der Kunde nicht verlangen, dass der THP diese Patientenakte herausgibt. Sofern der Kunde eine Behandlungsakte verlangt, erstellt diese der THP kosten- und honorarpflichtig aus der Patientenakte. Sollten sich in der Patientenakte Originale befinden, werden diese der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk "Kopie" oder "Abschrift".

Die Patientenakten werden vom THP 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Kunden vernichtet. Die Vernichtung wird nicht durchgeführt, wenn plausible Gründe dafür vorliegen, dass die Patientenakte für Beweiszwecke benötigt wird.


Datenschutz:

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz. 

Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetzt und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.


Erfüllungsort & Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist Pfarrkirchen.

Gerichtsstand für beide Parteien:

Amtsgericht Eggenfelden


Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.







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